Rechnungsprüfungsamt

Die Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Aufgabenerledigung des Rechnungsprüfungsamtes für den Landkreis Grafschaft Bentheim sowie die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, soweit diese über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen. Die Aufgaben sind weitgehend gesetzlich vorgegeben. Sie umfassen die Mitwirkung an der Kontrollfunktion des Kreistages und der Räte.

Auftragsgrundlage

4. Abschnitt des 8. Teils des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 153 bis 158 NKomVG) Kreistagsbeschlüsse (§ 155 Abs. 2 NKomVG) Eigenbetriebsverordnung Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) /Doppik

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
0,78 €
05 öffentlich-rechtliche Entgelte
05 öffentlich-rechtliche Entgelte
0,78 €
89,26%
0,09 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,09 €
10,74%
Eine Ebene Höher
  • 05 öffentlich-rechtliche Entgelte
    0,78 €
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    0,09 €
  • Summe
    0,87 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0,87 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-4,42 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,07 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
0 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,24 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-4,73 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-3,86 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-3,86 €