Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen - sowohl in der Kreisverwaltung, als auch für die Bevölkerung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Diese Querschnittsaufgabe bedeutet die Mitwirkung an Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.

Auftragsgrundlage

Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Nds. Verfassung §§ 8 u. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Nds. Gleichberechtigungsgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
-0,86 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,86 €
88,88%
-0,06 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,06 €
5,93%
-0,05 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,05 €
5,19%
Eine Ebene Höher
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,86 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -0,06 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,05 €
  • Summe
    -0,97 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-0,97 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,97 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,97 €