Wahlen

Der Landkreis ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kommunal-, Landtags- und Europawahlen zuständig. Zusätzlich ist bei Volksbegehren und Volksinitiativen die Datenweitergabe zwischen den Kommunen und dem Landeswahlleiter sicherzustellen.

Auftragsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Landeswahlgesetz, Europawahlgesetz, Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (NVAbstG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
-0,30 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,30 €
56,61%
-0,20 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,20 €
39,25%
-0,02 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,02 €
4,15%
Eine Ebene Höher
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,30 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,20 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -0,02 €
  • Summe
    -0,52 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0,16 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-0,52 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,36 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,36 €