Zuschüsse an kommunale Träger für Haupt-, Real- und Oberschulen

Zuweisungen erfolgen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis als Träger sämtlicher Haupt-, Real- und Oberschulen. Der Zuweisungssatz zu den nachgewiesenen Sachkosten sowie zu den Kosten des Verwaltungspersonals und der Schulsekretärinnen und Hausmeister beträgt derzeit 60%.

Auftragsgrundlage

§ 118 Nds. Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen aus dem Jahre 1975

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-30,51 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-30,51 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-30,51 €