Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-4,37 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4,37 €
41,39%
-3,46 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-3,46 €
32,69%
-1,30 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1,30 €
12,30%
-1,09 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-1,09 €
10,34%
0,29 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
0,29 €
2,73%
0,03 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,03 €
0,28%
0,03 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,03 €
0,28%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,35 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -10,22 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -9,87 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -9,87 € |