Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
Für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten nach §§ 67 ff zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind. Die Sachbearbeitung wird vom Landkreis selbst wahrgenommen. Unter Hilfen in anderen Lebenslagen fallen die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, die Altenhilfe, die Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen und die Bestattungskosten.
Auftragsgrundlage
§§ 67 bis 69 (Achtes Kapitel) SGB XII §§ 70, 71, 72, 73, 74 (Neuntes Kapitel) SGB XII
Haushaltsdiagramm
-6,16 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-6,16 €
99,58%
-0,03 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-0,03 €
0,42%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -6,18 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -6,18 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -6,18 € |