Leistungen für Unterkunft und Heizung

Gemäß § 22 SGB II werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung handelt es sich um die Nettokaltmiete bzw. bei Eigenheimen um die Zinsaufwendungen und Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur sowie kalte Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten. Grundlage für die Bemessung der Angemessenheit ist seit dem 01.10.2014 das schlüssige Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft, welches im Auftrag des Landkreises durch die Empirica AG, Berlin, erstellt wurde. Die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt zu Lasten des Landkreises abzüglich eines variablen Anteils, den der Bund gem. § 46 Abs. 5 SGB II trägt (2025: 61,60 % des Nettoaufwandes). Durch das beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket ist dauerhaft eine Erhöhung der Bundesbeteiligung auf bis zu 74 % möglich. Der Haushaltsplanung 2025 liegt ein Planwert von 61,60 % zugrunde.

Auftragsgrundlage

SGB II

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
74,20 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
74,20 €
85,83%
7,87 €
01 Steuern und ähnliche Abgaben
01 Steuern und ähnliche Abgaben
7,87 €
9,11%
4,37 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
4,37 €
5,06%
Eine Ebene Höher
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    74,20 €
  • 01 Steuern und ähnliche Abgaben
    7,87 €
  • 04 sonstige Transfererträge
    4,37 €
  • Summe
    86,45 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
86,45 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-108,24 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,07 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-108,31 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-21,86 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-21,86 €