Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen werden nach § 24 Abs. 3 SGB II u.a. für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt sowie für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten gewährt. Kostenträger ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II der Landkreis.
Auftragsgrundlage
SGB II
Haushaltsdiagramm
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
Ordentliche Erträge | |
01: Steuern und ähnliche Abgaben | 0 € |
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 0 € |
03: Auflösungserträge aus Sonderposten | 0 € |
04: sonstige Transfererträge | 0 € |
05: öffentlich-rechtliche Entgelte | 0 € |
06: privatrechtliche Entgelte | 0 € |
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 0 € |
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge | 0 € |
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen | 0 € |
10: Bestandsveränderungen | 0 € |
11: sonstige ordentliche Erträge | 0 € |
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1,08 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1,08 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1,08 € |