Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die u. a. im Rahmen des Bürgergeldes/der Grundsicherung für Arbeitsuchende hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das Bildungspaket besteht aus folgenden Komponenten: - Ausflüge, Klassenfahrten (§ 28 Abs. 2 SGB II n.F.) - Schulbedarf (§ 28 Abs. 3 SGB II n.F.) - Schülerbeförderung (§ 28 Abs. 4 SGB II n.F.) - Außerschulische Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II n.F.) - Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II n.F.) - Außerschulische Bildung und Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II n.F.)
Auftragsgrundlage
§ 28 SGB II
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 5,24 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5,82 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -0,58 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -0,58 € |