Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter

Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht. Dies erfolgt im Rahmen der Frühförderung oder in Kindertagesstätten,

Auftragsgrundlage

§ 102 Abs. 1 Nr. 4, § 113 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 sowie § 79 SGB IX

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-58,06 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-58,06 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-58,06 €