Aufgaben der Betreuungsbehörde
Das Betreuungsgericht richtet eine gesetzliche Betreuung für volljährige Menschen ein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Hilfsbedürftigkeit vorgesorgt haben.
Auftragsgrundlage
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), Betreuungsregistierungsverordnung (BetRegV), Nds. Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht
Haushaltsdiagramm
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -2,10 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -2,10 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -2,10 € |