Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz

Für blinde und stark sehbehinderte Menschen werden Leistungen nach dem Landesblindengeld gezahlt.

Auftragsgrundlage

§ 1 Landesblindengeldgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
3,10 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3,10 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    3,10 €
  • Summe
    3,10 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
3,10 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-3,22 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,12 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,12 €