Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen - sowohl in der Kreisverwaltung, als auch für die Bevölkerung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Diese Querschnittsaufgabe bedeutet die Mitwirkung an Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.

Auftragsgrundlage

Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Nds. Verfassung §§ 8 u. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Nds. Gleichberechtigungsgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 140.355
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
Ordentliche Erträge
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1,11 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,11 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,11 €