Kreiseigene Gymnasien
Der Landkreis unterhält und betreibt drei öffentliche Gymnasien in Nordhorn, Bad Bentheim und Neuenhaus (mit einer Außenstelle in Uelsen). Diese Schulträgerschaft verpflichtet zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.).
Auftragsgrundlage
§ 102 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
1,87 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
1,87 €
47,26%
1,78 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1,78 €
44,97%
0,31 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,31 €
7,77%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 3,96 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -3,43 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -22,47 € |
16: Abschreibungen | -8,62 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -0,66 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -0,25 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -35,44 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -31,47 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -31,47 € |