Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-8,09 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-8,09 €
51,94%
-4,25 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4,25 €
27,30%
-1,75 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1,75 €
11,23%
-1,04 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-1,04 €
6,67%
0,28 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
0,28 €
1,83%
0,13 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,13 €
0,84%
0,03 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,03 €
0,19%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,45 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -15,13 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -14,69 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -14,69 € |