Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-8,09 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-8,09 €
53,47%
-4,25 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4,25 €
28,11%
-1,75 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1,75 €
11,56%
-1,04 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-1,04 €
6,86%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,45 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -1,04 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -8,09 € |
16: Abschreibungen | -1,75 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -4,25 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -15,13 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -14,69 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -14,69 € |