Spezielle Schülerbeförderung

Kostenübernahme nach dem niedersächsischen Schulgesetz für Schüler, die aufgrund ärztlicher Attestierung oder sonstiger Gründe keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Ferner Erstattung von verauslagten Schülerfahrtkosten für Schülerinnen und Schüler für Schulpraktika etc. und Fahrten zum Missionsgymnasium St. Antonius in Bardel / Bad Bentheim auf Antrag der Eltern. Außerdem werden erforderliche Aufwendungen für Schwimmfahrten der Schulen beglichen.

Auftragsgrundlage

§ 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 140.355
0 €
11 sonstige ordentliche Erträge
11 sonstige ordentliche Erträge
0 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 11 sonstige ordentliche Erträge
    0 €
  • Summe
    0 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-0,08 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
0 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1,71 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1,79 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,78 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,78 €