Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen werden nach § 24 Abs. 3 SGB II u.a. für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt sowie für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten gewährt. Kostenträger ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II der Landkreis.

Auftragsgrundlage

SGB II

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 140.355
-1,07 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,07 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -1,07 €
  • Summe
    -1,07 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-1,07 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1,07 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,07 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,07 €