Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 140.355
-30,10 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-30,10 €
89,29%
-3,55 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-3,55 €
10,54%
-0,04 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
0,11%
-0,02 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
0,06%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -30,10 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -3,55 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -0,04 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,02 €
  • Summe
    -33,71 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
32,77 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-3,55 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-30,10 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-33,71 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,94 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,94 €