Krankenhausumlage nach KHG
Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.
Auftragsgrundlage
Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)
Haushaltsdiagramm
-5,22 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-5,22 €
95,32%
-0,26 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-0,26 €
4,68%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | 0 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | -5,22 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -0,26 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5,48 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -5,48 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -5,48 € |