Sportförderung und Sportstätten
Die Kommunen, der Kreissportbund sowie die Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, werden durch Zuwendungen unterstützt. Der Landkreis betreibt das Kreissportzentrum in Nordhorn und insgesamt 6 weitere Kreissporthallen an den Gymnasien, die sich in der Trägerschaft des Landkreises befinden (Gymnasium Nordhorn, Lise-Meitner-Gymnasium und Burg Gymnasium). Darüber hinaus betreibt der Landkreis eine weitere Sporthalle am Evangelischen Gymnasium Nordhorn.
Auftragsgrundlage
Kreistags- und Kreisausschussbeschlüsse Sportförderrichtlinien des Landkreises Grafschaft Bentheim
Haushaltsdiagramm
-8,60 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-8,60 €
63,80%
-2,36 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-2,36 €
17,54%
-2,06 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-2,06 €
15,25%
-0,46 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,46 €
3,38%
0 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
0,03%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,44 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -13,48 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -13,04 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -13,04 € |