Zuschüsse an kommunale Träger für Haupt-, Real- und Oberschulen

Zuweisungen erfolgen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis als Träger sämtlicher Haupt-, Real- und Oberschulen. Der Zuweisungssatz zu den nachgewiesenen Sachkosten sowie zu den Kosten des Verwaltungspersonals und der Schulsekretärinnen und Hausmeister beträgt derzeit 60%.

Auftragsgrundlage

§ 118 Nds. Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen aus dem Jahre 1975

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
-32,28 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-32,28 €
99,43%
-0,18 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,18 €
0,57%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -32,28 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,18 €
  • Summe
    -32,47 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-0,18 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-32,28 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-32,47 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-32,47 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-32,47 €