Zuschüsse an kommunale Träger für Haupt-, Real- und Oberschulen
Zuweisungen erfolgen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis als Träger sämtlicher Haupt-, Real- und Oberschulen. Der Zuweisungssatz zu den nachgewiesenen Sachkosten sowie zu den Kosten des Verwaltungspersonals und der Schulsekretärinnen und Hausmeister beträgt derzeit 60%.
Auftragsgrundlage
§ 118 Nds. Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen aus dem Jahre 1975
Haushaltsdiagramm
-32,28 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-32,28 €
99,43%
-0,18 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,18 €
0,57%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -0,18 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -32,28 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -32,47 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -32,47 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -32,47 € |