Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
0,32 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
0,32 €
85,88%
0,03 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,03 €
8,02%
0,02 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,02 €
6,11%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,37 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -1,24 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -5,53 € |
16: Abschreibungen | -1,49 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -3,88 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -12,14 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -11,77 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -11,77 € |