Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen werden nach § 24 Abs. 3 SGB II u.a. für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt sowie für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten gewährt. Kostenträger ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II der Landkreis.

Auftragsgrundlage

SGB II

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
-1,06 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,06 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -1,06 €
  • Summe
    -1,06 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
Ordentliche Erträge
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1,06 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,06 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,06 €