Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz

Für blinde und stark sehbehinderte Menschen werden Leistungen nach dem Landesblindengeld gezahlt.

Auftragsgrundlage

§ 1 Landesblindengeldgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
-3,25 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-3,25 €
96,99%
-0,10 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,10 €
3,01%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -3,25 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,10 €
  • Summe
    -3,35 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
3,25 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-0,10 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-3,25 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-3,35 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,10 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,10 €