Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die u. a. für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erbracht werden, wenn sie Anspruch auf Wohngeld Kindergeld oder Kindergeldzuschlag besitzen. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern mit geringem Einkommen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das Bildungspaket besteht aus folgenden Komponenten: - Ausflüge, Klassenfahrten - Schulbedarf - Schülerbeförderung - Außerschulische Lernförderung - Mittagsverpflegung - Außerschulische Bildung und Teilhabe

Auftragsgrundlage

§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
6,80 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6,80 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    6,80 €
  • Summe
    6,80 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
6,80 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-6,51 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
0,28 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
0,28 €