Kinder-, Jugend- und Elternbildung
Hierunter fällt der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Familienbildung sowie der erzieherische und ordnungsbehördliche Kinder- und Jugendschutz. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Auftragsgrundlage
§§ 11,12,14 SGB VIII
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 1,42 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -2,84 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -0,39 € |
16: Abschreibungen | -0,14 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -7,15 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -0,72 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -11,25 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -9,82 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -9,82 € |