Familienergänzende Hilfen
Das Produkt umfasst die Beratung und Unterstützung von Personensorgeberechtigten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Ferner werden Familien in besonderen Problemlagen (wie z. B. Trennungs- und Scheidungssituationen, Schwangerschaft) beraten und unterstützt. Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann oder wenn das Jugendamt vom Familiengericht beispielsweise wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern zum Vormund bestellt wird. Allein sorgeberechtigte Elternteile können im Jugendamt eine Beistandschaft für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Die Beistandschaft ist ein für die Eltern kostenloses Hilfesangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Auftragsgrundlage
SGB VIII: §§ 8a, 8b,16-18, 20, 27 - 32, 35, 41, 52a-60 BGB: §§ 1712, 1791 b+c StGB: §§ 218, 219 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten: § 3
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,48 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -27,65 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -0,92 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -34,90 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -0,59 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -64,06 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -63,58 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -63,58 € |