Krankenhausumlage nach KHG

Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.

Auftragsgrundlage

Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
-5,62 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-5,62 €
94,64%
-0,32 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-0,32 €
5,36%
Eine Ebene Höher
  • 16 Abschreibungen
    -5,62 €
  • 18 Transferaufwendungen
    -0,32 €
  • Summe
    -5,93 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
-5,62 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-0,32 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-5,93 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-5,93 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-5,93 €