Denkmalschutz und -pflege
Schutz, Pflege und wissenschaftliche Erforschung von Kulturdenkmälern sowie Erhaltung und Pflege von historischen Bauwerken einschließlich der Bodendenkmale nach fachspezifischen, städtebaulichen, architektonischen, nutzungsmäßigen, finanziellen und ästhetischen Anforderungen. Hierfür werden je nach Erforderlichkeit denkmalfachliche Beratungen bzw. denkmalrechtliche Genehmigungen erteilt. Die Untere Denkmalschutzbehörde nimmt zusätzlich die Funktion eines Trägers öffentlicher Belange für Denkmalangelegenheiten wahr, z.B. im Aufstellungsverfahren von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und anderer Raumordnungspläne. Außerdem kümmert sie sich um die Ausgabe der Denkmalschutzplaketten, mit der Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer ausgezeichnet werden, die ihren gesetzlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten ohne Einschränkungen nachkommen.
Auftragsgrundlage
Nds. Denkmalschutzgesetz
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,04 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -0,80 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -0,02 € |
16: Abschreibungen | -0,07 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -0,35 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -0,18 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1,42 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1,38 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1,38 € |