Immissionsschutz

Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen; regelmäßige Überprüfung der vorgenannten Anlagen.

Auftragsgrundlage

§§ 4, 9, 15, 16, 22 und 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit entsprechenden BImSchV § 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) Aktuelle Erlasse (z. B. IED-Richtlinie) IED Berichterstattung auf Basis der EU-Registry Veröffentlichungspflichten für IED-Anlagen

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 141.556
-2,07 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-2,07 €
99,93%
0 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
0 €
0,07%
Eine Ebene Höher
  • 13 Personalaufwendungen
    -2,07 €
  • 16 Abschreibungen
    0 €
  • Summe
    -2,07 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-2,07 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-2,07 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-2,07 €