Kreiseigene Gymnasien

Der Landkreis unterhält und betreibt drei öffentliche Gymnasien in Nordhorn, Bad Bentheim und Neuenhaus (mit einer Außenstelle in Uelsen). Diese Schulträgerschaft verpflichtet zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.).

Auftragsgrundlage

§ 102 Niedersächsisches Schulgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-16,27 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-16,27 €
53,59%
-9,67 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-9,67 €
31,84%
-3,60 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-3,60 €
11,86%
-0,56 €
17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-0,56 €
1,84%
-0,26 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,26 €
0,87%
Eine Ebene Höher
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -16,27 €
  • 16 Abschreibungen
    -9,67 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -3,60 €
  • 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
    -0,56 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,26 €
  • Summe
    -30,35 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
4,30 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-30,35 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-26,06 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-26,06 €