Bürgergeld (ohne KdU)
Das Bürgergeld/die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Um den Lebensunterhalt zu sichern, werden Leistungen unter anderem in Form von Bürgergeld gewährt. Das Bürgergeld wird pauschaliert in Form von Regelsätzen und evtl. Mehrbedarfen unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie evtl. Besonderheiten gewährt. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten des Bundes.
Auftragsgrundlage
SGB II
Haushaltsdiagramm
224,50 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
224,50 €
93,20%
16,38 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
16,38 €
6,80%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 240,88 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -240,88 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | 0 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | 0 € |