Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen - sowohl in der Kreisverwaltung, als auch für die Bevölkerung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Diese Querschnittsaufgabe bedeutet die Mitwirkung an Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Auftragsgrundlage
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Nds. Verfassung §§ 8 u. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Nds. Gleichberechtigungsgesetz
Haushaltsdiagramm
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -1 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -0,06 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -0,04 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1,10 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1,10 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1,10 € |