Aufgaben der Betreuungsbehörde

Das Betreuungsgericht richtet eine gesetzliche Betreuung für volljährige Menschen ein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Hilfsbedürftigkeit vorgesorgt haben.

Auftragsgrundlage

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), Betreuungsregistierungsverordnung (BetRegV), Nds. Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-3,64 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-3,64 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-3,64 €