Rechnungsprüfungsamt

Die Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Aufgabenerledigung des Rechnungsprüfungsamtes für den Landkreis Grafschaft Bentheim sowie die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, soweit diese über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen. Die Aufgaben sind weitgehend gesetzlich vorgegeben. Sie umfassen die Mitwirkung an der Kontrollfunktion des Kreistages und der Räte.

Auftragsgrundlage

4. Abschnitt des 8. Teils des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 153 bis 158 NKomVG) Kreistagsbeschlüsse (§ 155 Abs. 2 NKomVG) Eigenbetriebsverordnung Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) /Doppik

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-4,91 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-4,91 €
93,70%
-0,23 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,23 €
4,38%
-0,10 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,10 €
1,92%
Eine Ebene Höher
  • 13 Personalaufwendungen
    -4,91 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,23 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -0,10 €
  • Summe
    -5,24 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0,73 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-5,24 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-4,51 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-4,51 €