Kreiseigene Gymnasien

Der Landkreis unterhält und betreibt drei öffentliche Gymnasien in Nordhorn, Bad Bentheim und Neuenhaus (mit einer Außenstelle in Uelsen). Diese Schulträgerschaft verpflichtet zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.).

Auftragsgrundlage

§ 102 Niedersächsisches Schulgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
1,93 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
1,93 €
56,00%
1,23 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1,23 €
35,55%
0,29 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,29 €
8,46%
Eine Ebene Höher
  • 03 Auflösungserträge aus Sonderposten
    1,93 €
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    1,23 €
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    0,29 €
  • Summe
    3,45 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
3,45 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-30,12 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-26,67 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-26,67 €