Leistungen nach dem AsylbLG
Bei diesen Leistungen geht es um die Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die anspruchsberechtigt nach dem AsylbLG sind. Die Leistung ist weitgehend auf die Mitgliedsgemeinden delegiert. Der Landkreis nimmt die Fachaufsicht wahr und ist verwaltend tätig. Es erfolgt eine pauschale Kostenerstattung vom Land, das auch die Zuweisung der Asylbewerber auf den Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vornimmt.
Auftragsgrundlage
§ 1 Asylbewerberleistungsgesetz, § 2 Nds. Aufnahmegesetz
Haushaltsdiagramm
-60,70 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-60,70 €
89,99%
-6,57 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-6,57 €
9,75%
-0,18 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,18 €
0,26%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 47,84 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -0,18 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -60,70 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -6,57 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -67,45 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -19,61 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -19,61 € |