Leistungen nach dem AsylbLG

Bei diesen Leistungen geht es um die Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die anspruchsberechtigt nach dem AsylbLG sind. Die Leistung ist weitgehend auf die Mitgliedsgemeinden delegiert. Der Landkreis nimmt die Fachaufsicht wahr und ist verwaltend tätig. Es erfolgt eine pauschale Kostenerstattung vom Land, das auch die Zuweisung der Asylbewerber auf den Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vornimmt.

Auftragsgrundlage

§ 1 Asylbewerberleistungsgesetz, § 2 Nds. Aufnahmegesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-60,70 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-60,70 €
89,99%
-6,57 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-6,57 €
9,75%
-0,18 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,18 €
0,26%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -60,70 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -6,57 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,18 €
  • Summe
    -67,45 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
47,84 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-67,45 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-19,61 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-19,61 €