Kreiseigene Gymnasien
Der Landkreis unterhält und betreibt drei öffentliche Gymnasien in Nordhorn, Bad Bentheim und Neuenhaus (mit einer Außenstelle in Uelsen). Diese Schulträgerschaft verpflichtet zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.).
Auftragsgrundlage
§ 102 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-16,68 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-16,68 €
49,58%
-8,92 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-8,92 €
26,53%
-3,88 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-3,88 €
11,53%
1,89 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
1,89 €
5,63%
1,23 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1,23 €
3,65%
-0,44 €
17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-0,44 €
1,31%
-0,31 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,31 €
0,91%
0,29 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,29 €
0,87%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 3,41 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -30,22 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -26,81 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -26,81 € |