Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
0,33 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
0,33 €
56,41%
0,22 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,22 €
38,55%
0,03 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,03 €
5,04%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,58 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -13,44 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -12,86 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -12,86 € |