Leistung des Sofortzuschlags nach § 145 SGB XII

Seit dem 1. Juli 2022 erhalten minderjährige Leistungsberechtigte, die in den Regelbedarfen 4, 5 oder 6 sind, einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Auftragsgrundlage

§ 145 SGB XII

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-0,44 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-0,44 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,44 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,44 €