Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV)

Soziale Entschädigungsleistungen sind ab dem Jahr 2024 im SGB XIV - Soziale Entschädigung - geregelt. Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen, die bislang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, erhalten damit Leistungen nach dem SGB XIV. Das gilt auch für Personen, die leistungsberechtigt sind nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Opferentschädigungsgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz, allerdings nicht für Pesonen, die Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten.

Auftragsgrundlage

SGB XIV, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Haushaltsdiagramm

Anzeige-Optionen

bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-1,50 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,50 €
68,57%
-0,69 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,69 €
31,43%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -1,50 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,69 €
  • Summe
    -2,19 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
1,50 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-0,69 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-1,50 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-2,19 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-0,69 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-0,69 €