Sportförderung und Sportstätten
Die Kommunen, der Kreissportbund sowie die Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, werden durch Zuwendungen unterstützt. Der Landkreis betreibt das Kreissportzentrum in Nordhorn und insgesamt 6 weitere Kreissporthallen an den Gymnasien, die sich in der Trägerschaft des Landkreises befinden (Gymnasium Nordhorn, Lise-Meitner-Gymnasium und Burg Gymnasium). Darüber hinaus betreibt der Landkreis eine weitere Sporthalle am Evangelischen Gymnasium Nordhorn.
Auftragsgrundlage
Kreistags- und Kreisausschussbeschlüsse Sportförderrichtlinien des Landkreises Grafschaft Bentheim
Haushaltsdiagramm
-3,49 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-3,49 €
44,37%
-2,37 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-2,37 €
30,09%
-1,45 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,45 €
18,49%
-0,55 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,55 €
7,00%
0 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
0,04%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,45 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -7,87 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -7,42 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -7,42 € |