Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-43,64 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-43,64 €
91,52%
-3,98 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-3,98 €
8,35%
-0,04 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
0,09%
-0,02 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
0,04%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -43,64 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -3,98 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -0,04 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -0,02 €
  • Summe
    -47,69 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
Ordentliche Erträge
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
20,09 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
27,71 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
47,80 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-47,69 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
0,11 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
0,11 €