Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Personen, die z.B. befristet erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Beratung der Antragsteller sowie die Deckung des Bedarfes durch i.d.R. Geldleistungen wird aufgrund der Delegation von den Gemeinden sichergestellt. Die Rechtmäßigkeit wird im Rahmen der Fachaufsicht überprüft. Bei Personen, die stationär in Pflegeheimen oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe untergebracht sind, nimmt der Landkreis diese Leistung wahr. Die Gemeinden buchen direkt in den Kreishaushalt. Die Einnahmeverwaltung (z.B. rückfließende Darlehenstilgungen) erfolgt zentral beim Landkreis.
Auftragsgrundlage
§§ 27 bis 40 (Drittes Kapitel) SGB XII
Haushaltsdiagramm
-1.717.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1.717.000 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 26.000 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | 0 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -1.717.000 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1.717.000 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1.691.000 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1.691.000 € |