Kommunale Eingliederungsleistungen
Der Landkreis Grafschaft Bentheim erbringt mit seinen Fachabteilungen und Einrichtungen (z.B. Drogenberatungsstelle und psychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes) kommunale Eingliederungsleistungen, die flankierend den (Wieder-) Eingliederungsprozess der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unterstützen. Darüber hinaus werden Sprachförderangebote der VHS für Flüchtlinge, Schülerinnen und Schüler sowie die zugehörige Programmassistenz durch das Grafschafter Jobcenter inhaltlich koordiniert sowie kommunale Angebote finanziert. Im Bereich der Schuldnerberatung wird dieses Angebot durch kirchliche und freie Leistungserbringer erbracht. Folgende kommunale Eingliederungsleistungen sind gem. § 16a SGB II sicherzustellen: - die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen - die Schuldnerberatung - die psychosoziale Betreuung - die Suchtberatung
Auftragsgrundlage
§ 16 a SGB II
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | 0 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -153.858 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -257.000 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -149.750 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -560.608 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -560.608 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -560.608 € |