Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 138.747
19,03 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
19,03 €
60,83%
12,25 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
12,25 €
39,17%
Eine Ebene Höher
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    19,03 €
  • 04 sonstige Transfererträge
    12,25 €
  • Summe
    31,28 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
31,28 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-3,30 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-29,91 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-33,27 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,99 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,99 €