Gewährung von Unterhaltsvorschuss
Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Haushaltsdiagramm
3.700.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.700.000 €
62,71%
2.200.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
2.200.000 €
37,29%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 5.900.000 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -487.401 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -5.000 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -5.800.000 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -4.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -6.296.401 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -396.401 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -396.401 € |