Wahlen

Der Landkreis ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kommunal-, Landtags- und Europawahlen zuständig. Zusätzlich ist bei Volksbegehren und Volksinitiativen die Datenweitergabe zwischen den Kommunen und dem Landeswahlleiter sicherzustellen.

Auftragsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Landeswahlgesetz, Europawahlgesetz, Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (NVAbstG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 140.355
-1,43 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1,43 €
82,69%
-0,30 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,30 €
17,31%
Eine Ebene Höher
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -1,43 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -0,30 €
  • Summe
    -1,73 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
13: Personalaufwendungen
-0,30 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
0 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1,43 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1,73 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1,73 €
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1,73 €